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Kurzzeitpflege

11.05.2018 | Christian Bleck

Kurzzeitpflege

Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. In Kurzzeitpflegeeinrichtungen erhalten ältere Menschen eine zeitlich begrenzte, intensive vollstationäre Versorgung und Betreuung. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll.

Sie wird in der Regel als selbstständiges Angebot (ohne Anbindung an ein Pflegeheim) oder als separater Wohnbereich eines Pflegeheimes angeboten. Es gibt zwei Formen der Kurzzeitpflege: a) die Kurzzeitpflege bei Verhinderung (§ 42 SGB XI. Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 17.7.2017, I 2581) der Pflegeperson, wenn die Pflegeperson verreist oder aus anderen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert ist (und b) die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI), wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht gewährleistet oder ausreichend ist. Die Pflegeversicherung finanziert dieses Angebot bis zu 1.612 € für insgesamt vier Wochen je Kalenderjahr. Nach Satz 2 kann diese Summe um bis zu 1 612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege nach § 39 Absatz 1 Satz 3 auf insgesamt bis zu 3 224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Beide Formen zielen darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise, maximal vier Wochen, von den pflegerischen Aufgaben zu entlasten. In einem Kalenderjahr können sowohl vier Wochen Verhinderungspflege als auch die „normale“ Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, so dass insgesamt die Möglichkeit für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege besteht. Wichtige Funktionen sind die Vermeidung und die Verkürzung von Krankenhausaufenthalten, die Nachsorge nach Krankheit oder die gezielte Aktivierung des Pflegebedürftigen. Darüber hinaus können Pflegepersonen "Urlaub von der Pflege" machen, was entscheidend zur Stärkung und Erhaltung der Pflegebereitschaft und der Pflegefähigkeit beiträgt.

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) wurde zudem der Anspruch erweitert, so dass Kurzeitpflege nun auch in Einrichtungen in Anspruch genommen werden können, die Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation erbringen.

Den pflegenden Angehörigen bietet sie Entlastung, den alten Menschen unter Umständen neue Perspektiven durch Abwechslung im Alltag. Allerdings ist die Bereitschaft der Angehörigen hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten zu übernehmen, rückläufig so dass häufiger auf ambulante Dienste zur Unterstützung der häuslichen Pflege zurückgegriffen werden muss (Haefker und Tielking 2017, S. 12).

Vor dem Hintergrund der Hilfe-Mix-Idee Pflege, die als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen ist, müssen Kommunen befähigt werden, im Sinne der Idee lokaler sorgender Gemeinschaften eine nachhaltige sozialraumorientierte Lebenswelt der Menschen in ihren örtlichen Alltagsprozessen zu ermöglichen. Die Kommune ist hier als Sozialhilfeträger gefragt und zwar auf der Grundlage von § 71 SGB XII auch als Hilfe zum erfolgreichen Hineinaltern (Schulz-Nieswandt 2018, S. 13).

 

Literatur:

Bundesministerium für Gesundheit, 2013. Qualitätskriterien für eine fachgerechte Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI). Studienbericht des IGES Institut. Berlin: Bundesministerium für Gesundheit.

Büsche, Andreas und Dorin, Lena, 2014. Pflegebedürftigkeit im Alter. In: Adelheit Kuhlmey, Wolfgang von Renteln-Kruse, Hrsg. Praxiswissen Gerontologie und Geriatrie Kompakt. Band 3. Berlin/Boston: Verlag Walter de Gryter. ISBN 978-3-11-034293-2

Haefker, Meike und Tielking Knut, 2017. Altern, Gesundheit, Partizipation. Alternative Wohn- und Versorgungsformen im Zeichen des demografischen Wandels. Wiesbaden: Springer VS Verlag. ISBN 978-3-658-16800-8

Schulz-Nieswandt, Frank, 2018. Lokale generische Strukturen der Sozialraumbildung. § 20h SGB V und § SGB XI im Kontext kommunaler Daseinsvorsorge. Baden- Baden: Nomos Verlag. ISBN 978-3-8487-5229-4

 

Zitiervorschlag
Bleck, Christian, 2018. Kurzzeitpflege [online]. Altenarbeit.info. Bonn: socialnet GmbH, [Zugriff am: 19.04.2024]. Verfügbar unter: https://www.altenarbeit.info/kurzzeitpflege.html

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