Ambulante Palliativversorgung
11.05.2018 | Gisela Thiele
Die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist für Patient*innen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung gedacht. Seit 2007 ist der Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (nach § 37b SGB V) geregelt. Die Leistung wird von einem Hausarzt oder Krankenhausarzt verordnet und muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Sie umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen. Dazu gehören die Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft rund um die Uhr und die psychosoziale Unterstützung in enger Zusammenarbeit z. B. mit Seelsorge, Sozialarbeit und ambulanten Hospizdiensten. Die Rundum-Versorgung kann eine Krankenhauseinweisung verhindern und es den Menschen ermöglichen, dort in Frieden zu sterben, wo sie gelebt haben.
Zitiervorschlag
Thiele, Gisela, 2018.
Ambulante Palliativversorgung [online]. Altenarbeit.info. Bonn: socialnet GmbH, [Zugriff am: 14.10.2024].
Verfügbar unter: https://www.altenarbeit.info/ambulante-palliativversorgung.html