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Sozialstationen & Ambulanter Pflegedienst

11.05.2018 | Gisela Thiele

Sozialstationen sind Einrichtungen von privaten und öffentlichen Trägern der freien Wohlfahrtspflege, die durch ambulante Pflegedienste Menschen mit Hilfe und Pflegebedarf sowie ihre Angehörigen bei körperbezogenen und pflegerischen Maßnahmen sowie Aufgaben der Haushaltsführung im eigenen Zuhause professionell unterstützen. Entsprechend der Hilfeleistung wird der ambulante Pflegedienst von der Krankenkasse, Pflegekasse oder dem Träger der Sozialhilfe bezahlt. Institutionelles Pflegehandeln in den genannten Bereichen ist eine Tätigkeit, die wesentlich als nichtstandardisierte und nicht standardisierbare Dienstleistung zu verstehen ist (Hutwelker und Schützler 2007, S. 54). Grundsätzliches Ziel ambulanter Pflege und Betreuung ist es, den Leistungsansprüchen der Pflegebedürftigen durch Beachtung der individuellen Lebenssituation weitestgehend gerecht zu werden. Das entspricht der vom SGB XI vorgegebenen Forderung „ambulant geht vor stationär“ (Meißner 2017, S. 458).

Die Begriffe Sozialstation und ambulante Pflegedienste werden in der Praxis synonym verwendet und nicht voneinander abgegrenzt. Sozialstationen vereinigen mehrere Dienstleistungen in sich, wobei das Hauptarbeitsfeld die ambulante Pflege ist. Ambulante Dienste bieten im weitesten Sinne pflegeergänzende Versorgungsangebote im häuslichen Bereich an; das Angebot wird durch weitere Angebote wie beispielsweise die mobile/ambulante geriatrische Rehabilitation, Gruppen für pflegende Angehörige, Fördergruppen für Erkrankte mit dementiellem Syndrom oder niederschwellige Betreuungen ergänzt. Der ambulante Dienst der häuslichen Pflege übernimmt die Grundpflege und Behandlungspflege zur Versorgung alter, kranker und pflegebedürftiger Menschen und führt diese in der Wohnung des Betroffenen durch. Mitarbeiter*innen der Sozialstation realisieren auch regelmäßig anfallende hauswirtschaftliche Arbeiten wie zum Beispiel Waschen, Bügeln, Kochen, Einkaufen oder kleinere Reinigungsarbeiten. Gesetzliche Grundlagen bilden § 37 SGB V (häusliche Krankenpflege), § 36 SGB XI (Pflegesachleistung), § 45b SGB XI (zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen) und das neue Pflegestärkungsgesetz nach § 14 SGB XI.

Sowohl Sozialstationen als auch ambulante Dienste sollten mit Blick auf das hohe Alter irreversible Einschränkungen und Verluste durch ein individuell angepasstes, gestaltbares und kontrollierbares System an Hilfen fördern. Es geht in allen Phasen der Pflege, Versorgung und Begleitung darum, die personalen Ressourcen und Kompetenzen zu aktivieren, um das selbständige Leben und die gesellschaftliche Teilhabe möglichst lange zu erhalten (Messner et. al. 2017, S. 87). Elementar ist es angesichts der Unzuverlässigkeit der eigenen Körperlichkeit durch den kontinuierlichen Verlust von Fähigkeiten und zunehmenden Einschränkungen, dass alte Menschen ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Vertrautheit benötigen (Droste 2018, S. 224).

Literatur:

Hillmann, Thorsten und Jenessen, Sven, 2018. Konsequente Orientierung an den Bedürfnissen des Einzelnen. In: Edith Droste, Hrsg. …die zweite Geige spielen, damit der Solist sich entfalten kann. Olpe: Der hospiz verlag. ISBN 978-3-946527-17-6

Hutwelker, Monika und Schützler, Margret, 2007. Ist pflegerisches Handeln professionalisierungsbedüftig? Marburg: Tectum Verlag. ISBN 978-3-8288-9456-3

Messner, Anglika C., Bihrer, Andreas und Zimmermann, Harm-Peter, 2017. Alter und Selbstbeschränkung. Wien, Köln, Weimar: Böhlau Verlag. ISBN 778-3-205-79420-2

Meißner, Thomas, 2017. Ambulante Pflegedienste und Sozialstationen – was leisten sie? In: Christian Zippel und Andreas Hoff, Hrsg. Älter werden Älter Sein. Frankfurt am Main: Mabuse Verlag. ISBN 978-3-86321-345-9

Zitiervorschlag
Thiele, Gisela, 2018. Sozialstationen & Ambulanter Pflegedienst [online]. Altenarbeit.info. Bonn: socialnet GmbH, [Zugriff am: 09.06.2023]. Verfügbar unter: https://www.altenarbeit.info/sozialstationen-und-ambulanter-pflegedienst.html

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Schlagworte des aktuellen Beitrags

Beratung, Hilfsangebote, Pflegedienst

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