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älteres Paar lächelt sich an

Betreutes Wohnen

11.05.2018 | Gisela Thiele

Betreutes Wohnen sind Hilfen für den Behinderungsfall nach SGB XII (BSHG-Leistungen); es dient der sozialen Integration und ist darauf ausgerichtet, Heimaufenthalte zu vermeiden und ein Leben so normal wie möglich zu gewährleisten; Grundlage ist nicht eine medizinische Diagnose, sondern eine Sozialanamnese. Hier werden in sehr unterschiedlicher Form altersgerechte Wohnangebote und Betreuungsleistungen miteinander gekoppelt. Im Idealfall mietet der Bewohner eine zentral gelegene barrierefreie und altengerechte Wohnung, meist in einer speziellen Wohnanlage. Darüber hinaus müssen Grundleistungen des Betreuungsservices abgenommen werden, für die monatlich eine sog. Betreuungspauschale zu entrichten ist. Diese Grundbetreuung umfasst i. d. R. Beratungs- und Informationsleistungen sowie die Notrufsicherung. Zusätzlich werden Wahlleistungen – wie Mahlzeiten, Reinigungs- und Pflegeleistungen – angeboten, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können und zusätzlich bezahlt werden müssen. Die Bewohner schließen einen Miet- und Betreuungsvertrag. Diese Wohnform unterliegt nicht den heimrechtlichen Bestimmungen.

Zitiervorschlag
Thiele, Gisela, 2018. Betreutes Wohnen [online]. Altenarbeit.info. Bonn: socialnet GmbH, [Zugriff am: 20.04.2024]. Verfügbar unter: https://www.altenarbeit.info/betreutes-wohnen.html

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