Beratungsstellen
11.05.2018 | Gisela Thiele
Beratungsstellen, die aufsuchende als auch besuchende Hilfen anbieten; es sind kostenlose Angebote von Wohlfahrtsverbänden, Kranken- und Pflegekassen, Städten und Gemeinden sowie der Sozialen Dienste im Krankenhaus und umfassen alle Formen der telefonischen und persönlichen Einzel- und Familienkontakte.
Die Mitarbeiter*innen von Beratungsstellen informieren und beraten über mögliche Hilfs- und Versorgungsangebote, sie bieten zudem Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten an, um einen Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung so lange wie möglich gewährleisten zu können. Sie beraten, informieren und unterstützen insbesondere hinsichtlich folgender Belange:
- Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement (§ 71 Abs. 2 Nr. 1 SGB XII).
- Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht (§ 71 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII).
- Beratung in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes (§ 71 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII).
- Beratung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste (§ 71 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII). Das sind z. B. Essen auf Rädern, Besuchsdienste und die Altenerholung. (Ergänzend siehe: § 71 Abs. 2 Nr. 1 SGB XII)(§ 71 Abs. 2 Nr. 1 SGB XII)
- Versorgungsmöglichkeiten und Leistungen der Pflegeversicherung (Wer macht was?).
- Einschätzung (Wie viele und welche Hilfen sind notwendig?).
- Unterstützung (z.B. Hilfsmittel – wo bekomme ich sie?).
- Finanzierung (Wer zahlt was?).
- Geriatrisch - rehabilitative Angebote.
- Angebote zur Entlastung und zur pflegerischen Infrastruktur.
- Beratung für pflegende Angehörige.
- Rechtliche Betreuung.
Zitiervorschlag
Thiele, Gisela, 2018.
Beratungsstellen [online]. Altenarbeit.info. Bonn: socialnet GmbH, [Zugriff am: 14.10.2024].
Verfügbar unter: https://www.altenarbeit.info/beratungsstellen.html